Mit der Annahme der Reform AHV21 am 25.9.2022, werden nun einige Neuerungen kommen:
Der Bundesrat hat bestimmt, dass die Änderungen per 1.1.2024 gelten.
Die neuen Erhöhungssätze sind vom Bundesrat noch nicht fix bestimmt. Es ist möglich, dass diese noch leicht angepasst werden.
Die neuen MwSt.-Sätze gelten ab 01.01.2024.
Romano Wyss
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